Staatliche Corona-Hilfen beantragen in vier Schritten
Schritt 1
Kostenfrei: Prüfen, welche Corona-Hilfe für Sie in Frage kommt
Schritt 2
Auf Wunsch: „prüfender Dritter“ wird vermittelt und unterbreitet ein Angebot
Schritt 3
Auf Wunsch: Unterlagen hochladen. Antrag auf Ihre individuelle Corona-Hilfe wird durch einen „prüfenden Dritten“ für Sie gestellt.
Schritt 4
Bei positivem Bescheid: Corona-Hilfe wird Ihnen überwiesen!
Über uns:
Unser Expertenteam besteht aus erfahrenen Steuern- und Unternehmensberatern, Wirtschaftprüfer und Rechtsanwälten. Profitieren Sie von unserem Know-How und sichern Sie sich Ihre zustehenden Corona-Hilfen. Sie müssen uns in allen Fällen erst bezahlen, nachdem Sie Geld vom Staat erhalten haben. Wenn der Antrag erfolglos bleibt, haben Sie keine Kosten zu tragen. Sie haben bei uns also kein Kostenrisiko.

Schritt 1
Unverbindlich starten - Kostenfrei: Wir prüfen, welche Corona-
Hilfen für Sie in Frage kommen. Der Corona-Hilfe-Check ist
völlig kostenlos und unverbindlich. Kontaktieren Sie uns und
fordern Sie hierzu einfach alle Informationen an.
Im ersten Schritt erhält der Berater die von Ihnen eingegebenen
Daten und kontaktiert Sie. Sie finden im Gespräch heraus, ob
die ermittelten Zahlen realistisch sind und erhalten ein Angebot
für die Durchführung des Antrages.
Hilfen für Sie in Frage kommen. Der Corona-Hilfe-Check ist
völlig kostenlos und unverbindlich. Kontaktieren Sie uns und
fordern Sie hierzu einfach alle Informationen an.
Im ersten Schritt erhält der Berater die von Ihnen eingegebenen
Daten und kontaktiert Sie. Sie finden im Gespräch heraus, ob
die ermittelten Zahlen realistisch sind und erhalten ein Angebot
für die Durchführung des Antrages.
Schritt 2
Die Überbrückungshilfe III muss bis zum 31. August 2021
beantragt werden. Der Antrag muss über einen Steuerberater
oder Rechtsanwalt durchgeführt werden. Aber was tun, wenn
Sie bisher gar keinen Steuerberater hatten und nun in der
Kürze der Zeit keinen finden, der die nötigen Kapazitäten hat,
die Antragstellung für Sie durchzuführen? Wir unterstützen Sie
bei der Suche. Und beim Finden.
beantragt werden. Der Antrag muss über einen Steuerberater
oder Rechtsanwalt durchgeführt werden. Aber was tun, wenn
Sie bisher gar keinen Steuerberater hatten und nun in der
Kürze der Zeit keinen finden, der die nötigen Kapazitäten hat,
die Antragstellung für Sie durchzuführen? Wir unterstützen Sie
bei der Suche. Und beim Finden.
Schritt 3
Gut beraten: Mit dem Berater (prüfender Dritter, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt) sprechen und die
Antragstellung vorbereiten.
Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt) sprechen und die
Antragstellung vorbereiten.
Schritt 4
Es wird ernst - die Antragstellung:
Der Berater (prüfender Dritter) ist verpflichtet, Ihre Zahlen auf Korrektheit und Vollständigkeit zu
überprüfen. Dafür benötigt er sämtliche Unterlagen, aus denen sich die Zahlen, die Sie angeben,
ablesen lassen.
Auf Wunsch: Unterlagen hochladen.
Der Antrag auf Ihre individuelle Corona-Hilfe wird durch einen „prüfenden Dritten“ für Sie gestellt.
Bei positivem Bescheid: Corona-Hilfe werden Ihnen überwiesen.